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   LSG Bayern, 19.08.2009 - L 13 R 434/09   

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https://dejure.org/2009,28930
LSG Bayern, 19.08.2009 - L 13 R 434/09 (https://dejure.org/2009,28930)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.08.2009 - L 13 R 434/09 (https://dejure.org/2009,28930)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. August 2009 - L 13 R 434/09 (https://dejure.org/2009,28930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rückwirkende Rentengewährung durch ausländischen Versicherungsträger - teilweise Aufhebung des Rentenbescheids - Rückforderung von Rentenzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Aufhebung eines Rentenbescheides sowie Rückforderung von Rentenzahlungen nach Gewährung einer tschechischen Rente durch einen ausländischen Versicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Bayern, 30.09.2016 - L 1 R 673/13

    Bekanntgabe eines Bescheids an einen Geschäftsunfähigen

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (BSG, Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 77/90; Bayer. LSG, Urteil vom 19.08.2009 - L 13 R 434/09 -, jeweils nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - L 14 R 551/12

    Streit über die Höhe der Anrechnung der polnischen Altersrente des als

    Gemäß § 96 Abs. 1 SGG wurden jedoch auch die Bescheide vom 27.05.2010, 30.03.2011, 31.05.2011, 28.03.2012, 31.05.2012, 05.06.2013 und 25.11.2013 - noch während des laufenden sozialgerichtlichen Verfahrens - Gegenstand des Verfahrens, da diese Bescheide den Bescheid vom 09.06.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2010 jeweils abändern und teilweise für die Rentenbezugszeiten ab 01.03.2010, 01.07.2010, 01.07.2011, 01.12.2011, 01.07.2012 und 01.03.2013 ersetzt haben (§ 96 SGG, § 153 Abs. 1 SGG; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.08.2009, Az.: L 13 R 434/09).

    § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.04.1992, Az.: 5 RJ 77/90; Bayerisches Landessozialgerichts, Urteil vom 19.08.2009, Az.: L 13 R 434/09).

  • LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 R 673/13

    Auslandsrente - Ruhen Inlandsrente - Rückforderung

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (BSG, Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 77/90; Bayer. LSG, Urteil vom 19.08.2009 - L 13 R 434/09 -, jeweils nach juris).
  • LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 821/11

    Zur Anrechnung einer ausländischen Rente nach § 31 FRG.

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. BSG, Urteil v. 22.04.1992, 5 RJ 77/90, juris ; Bayerisches LSG, Urt. v. 19.08.2009, L 13 R 434/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - L 3 R 33/16

    Rente wegen Erwerbsminderung; Rentenhöhe unter Sozialhilfeniveau; Einkommen des

    Er hat aber nicht das Recht, dass das Existenzminimum allein durch die Altersrente gedeckt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2013, Az.: L 33 R 379/12; Bayrisches LSG Urteil vom 19.08.2009, Az.: L 13 R 434/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 517/16
    § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1992, 5 RJ 77/90; Bayerisches LSG, Urteil vom 19. August 2009, L 13 R 434/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juli 2014 - L 14 R 551/12 -, Rn. 41, juris).
  • SG Freiburg, 05.08.2011 - S 2 R 67/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Anpassung einer Rentenleistung bei Erhöhung einer

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (BSG, Urt. v. 19.02.1989, 7 RAr 55/84; Urt. v. 22.04.1992, 5 RJ 77/90; Bayerisches LSG, Urt. v. 19.08.2009, L 13 R 434/09).
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